Diese Reisebedingungen sind nur gültig, wenn Orobus S.L. Veranstalter ist. Bei Reisen anderer
Veranstalter gelten deren Reisebedingungen.
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Abschluss des Reisevertrages
Mit der schriftlichen Anmeldung (Internet) bietet der Kunde Orobus S.L.
rechtsverbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und
Zahlungsbedingungen von Orobus S.L. an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle, in der
Anmeldung aufgeführten, Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Orobus S.L. zustande. Die
Annahme bedarf der Schriftform (Internetbestätigung durch Mail). Bei oder unverzüglich nach
Vertragsabschluss wird Orobus S.L. dem Kunden zusätzlich eine schriftliche Reisebestätigung
aushändigen/übersenden.
Vermittlung von fremden Leistungen
Vermittelt Orobus S.L. ausdrücklich in fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Eintritte,
Verköstigungskosten, Teilnahmegebühren an Veranstaltungen, Fährkosten, Schiffspassagen, Linienflüge,
Flüge zu Sondertarifen, sowie Anschlussflüge usw.) oder sonstige Beförderungsleistungen, sowie Reisen
anderer Veranstalter, bei denen im Prospekt der fremde Reiseveranstalter oder Leistungserbringer
namentlich genannt wird, so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages oder sonstigen
Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers.
Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist der Reisepreises pro Person im Vollen zu leisten.
Prämien für Reiseversicherungen – sofern abgeschlossen – sind in voller Höhe bei Abschluss fällig.
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Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
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Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im
Katalog/Internet, sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben
im Katalog sind bindend; Orobus S.L. behält sich jedoch ausdrücklich vor, nach Vertragsabschluss eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.
Wir verweisen auf die Punkte 4.2.; 4.3.; 4.4.
Nebenabsprachen, welche den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der
ausdrücklichen Bestätigung durch Orobus S.L..
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Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter Orobus S.L. nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und das Gesamtprogramm der Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Orobus S.L. verpflichtet sich, den Reisenden unverzüglich über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen.
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Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluß kann
der Reisende ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Orobus S.L. in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis
für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach
Mitteilung der Änderung der Reiseleistung gegenüber Orobus S.L. geltend zu machen.
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Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Rücktritt des Kunden: Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Orobus S.L.. Der Rücktritt muß
in schriftlicher Form fristgerecht erklärt werden. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers kann Orobus S.L. anstelle
der konkreten Berechnung der Entschädigung für den Rücktritt unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich
möglichen Erwerbes folgende pauschalierte Stornoentschädigung je angemeldetem Reiseteilnehmer
geltend machen.
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Rücktrittskosten pro Person
Bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%; ab dem 30. – 23. Tag vor Reisebeginn 25%; ab dem 22. – 16.
Tag
vor Reisebeginn 35%; ab dem 15. – 9. Tag vor Reisebeginn 50%; ab dem 8. – 4. Tag vor
Reisebeginn
65%; ab 72 – 24 Stunden vor Reisebeginn 95%; bei weniger als 24 Stunden oder Nichtantritt
der Reise
100%. Eintrittskarten, Gebühren, Vorverkaufsgebühren, Fährkosten, etc. oder Kosten sonstiger
Veranstaltungen sind nicht erstattbar.
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Flüge EUR 35,- pro Flugschein zuzüglich eventuell anfallender Gebühren der jeweiligen
Fluggesellschaft.
Umbuchung: Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsabschluss Änderungen und
Umbuchungen vorgenommen, ist Orobus S.L. berechtigt, eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 30,- pro
Person zu verlangen oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechen. Eine Umbuchung ist
generell nur bis zum 31. Tag vor Reisenantritt möglich. Umbuchungen nach Ablauf dieser Frist werden
als Rücktritt von der Reise gemäß Punkt 5.1. und gleichzeitige Neuanmeldung gehandhabt.
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Ersatzpersonen: Bis zum Reisebeginn kann anstelle des Reisenden ein Dritter für dessen Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten. Hierfür kann Orobus S.L. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
EUR 30,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen. Orobus S.L. kann dem Eintritt
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in
den Vertrag ein, so haften er und der ursprünglich Reisende Orobus S.L. gegenüber als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
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Gewährleistung
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Abhilfe, Minderung: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Orobus S.L. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Abhilfe ist auch in der Weise zulässig, dass Orobus S.L. eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Ein
Recht
zur
Selbstabhilfe besteht erst, wenn Orobus S.L. nach Ablauf einer angemessenen Frist keine Abhilfe leistet,
eine
Abhilfe nicht möglich ist oder von Orobus S.L. verweigert wird oder die sofortige Abhilfe ausnahmsweise
durch
ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. Für die Dauer des Mangels kann der Reisende die
Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn trotz Mängelanzeige gemäß Punkt 8 die
geschuldete Reiseleistung oder die angebotene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Bei
Busreisen wird eine zumutbare Frist zur Abhilfe bei technischen Ursachen dahingehend definiert, dass
Orobus S.L. innerhalb von 1,5 Std. nach bekannt werden der techn. Ursache, ein Ersatzfahrzeug stellt.
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Kündigung des Vertrages: Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann
der Kunde unter den in Punkt 6.1. genannten Voraussetzungen der Selbstabhilfe den Reisevertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden infolge eines Mangels aus wichtigem, für Orobus S.L.
erkennbarem Grund die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist. Die Kündigung muß in Schriftform
erfolgen. Im Falle der berechtigten Kündigung schuldet der Reisende den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für Ihn von Interesse
waren.
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Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Orobus S.L.
nicht zu vertreten hat.
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Haftung und Beschränkungen
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Die vertragliche Haftung von Orobus S.L. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, - soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird, oder - soweit Orobus S.L. für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
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Im Falle höherer Gewalt beschränken sich die Rechte des Reisenden gegenüber Orobus S.L. auf die
Kündigung des Reisevertrages. Ein Anspruch auf Schadensersatz, bzw. Minderung des Reisepreises
besteht in solchen Fällen nicht.
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Die vertragliche Haftung von Orobus S.L. für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je
Kunde
und Reise.
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Vermittelt Orobus S.L. lediglich fremde Leistungen (siehe 2.; z.B. Flüge und sonstige Reiseleistungen)
sowie Reisen namentlich genannter fremder Veranstalter, so haftet Orobus S.L. nur für die ordnungsgemäße
Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
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Orobus S.L. haftet nicht für Inhalt und Qualität von Veranstaltungen, die eigenverantwortlich von Dritten
veranstaltet werden (z.B. Theateraufführungen, Konzerte, Musicals usw.). Dies gilt auch dann, wenn
diese Veranstaltungen von Orobus S.L. vermittelt oder/und gleichzeitig mit der von Orobus S.L. vertraglich
geschuldeten Leistung gebucht werden.
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Ein Schadensersatzanspruch gegen Orobus S.L. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
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Mitwirkungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Orobus S.L. oder der
Vertretung vor Ort zu Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein. Diese Mitwirkung
bezieht sich, bei Busveranstaltungen im Besonderen, auf die Nutzung von öffentlichen Buslinien, soll
heißen der Kunde ist nicht automatisch dazu berechtigt auf Kosten von Orobus S.L. sich ein Taxi zu nehmen,
sondern muß ein vergleichbares Transportmittel anwenden.
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Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen
Orobus S.L. steht dafür ein EU-Schengen Staatsangehörige über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie über eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt zu informieren. Besonderheiten im Falle von doppelter Staatsbürgerschaft werden von dieser
Informationspflicht nicht erfasst. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft
und muß in diesem Falle vom Reisenden selbst beschafft werden.
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Versicherungen, Reiseschutz
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei Reisen mit
mindestens einer Übernachtung, möglichst bei Buchung. Darüber hinaus ist der Abschluss eines
Versicherungspaketes, bei Reisen mit mindestens einer Übernachtung, ratsam.
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Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende schriftlich innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann
der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und
dem Reiseveranstalter Verhandlungen über Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
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Mindestteilnehmerzahl
Orobus S.L. behält sich vor auf eine Mindestteilnehmerzahl hinzuweisen und die
Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Absage ist dem Reisenden
unverzüglich nach verstreichen der angegebenen Frist, mitzuteilen (Internethinweis bei Fristablauf). Bei
Reisen und Veranstaltungen die über eine Orobus S.L.-Webside (www.KulturBus.com/www.CultureCoach.com)
gebucht wurden, gilt die Mitteilung als zugestellt, wenn auf der entsprechenden Seite der Hinweis der
Absage erscheint. Der Internetbucher/Kunde verpflichtet sich, nach Ablauf der Mindestteilnehmerfrist
und vor dem Veranstaltungstermin auf der Internetseite zu vergewissern, dass die Veranstaltung
stattfindet. Bei Absage durch Orobus S.L. ist dem Reisenden der gezahlte Betrag unverzüglich
zurückzuerstatten.
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Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
b)Sind in von Orobus S.L. verfassten Werbematerialien, Internetseiten, oder schriftlicher
Kommunikation abweichende Angaben gemacht, gelten die Vereinbarungen die in den
Werbematerialien, Internetseiten, oder schriftlicher Kommunikationen gemacht werden. Auch
hier gilt, dass die Unwirksamkeit eines Teiles, nicht die gesamte Vereinbarung als unwirksam
erklärt. Z.B. Stornierungskosten, Stornierungszeiten,…
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Gerichtstand
a) Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen
des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um
Vollkaufleute handelt. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
Veranstalter:
Orobus S.L.
Camino Llano Azul, Finca Moreque S/N
E.38627-Los Cristianos-Arona
Tenerife
CIF: B-38.410.544