...Transfer Service in
Teneriffa

deutsch english russian

Orobus S.L. Stand 01.08.2012 Reisebedingungen

Diese Reisebedingungen sind nur gültig, wenn Orobus S.L. Veranstalter ist. Bei Reisen anderer Veranstalter gelten deren Reisebedingungen.

  1. Abschluss des Reisevertrages

    Mit der schriftlichen Anmeldung (Internet) bietet der Kunde Orobus S.L. rechtsverbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen von Orobus S.L. an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle, in der Anmeldung aufgeführten, Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Orobus S.L. zustande. Die Annahme bedarf der Schriftform (Internetbestätigung durch Mail). Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Orobus S.L. dem Kunden zusätzlich eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen/übersenden.

  2. Vermittlung von fremden Leistungen

    Vermittelt Orobus S.L. ausdrücklich in fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Eintritte, Verköstigungskosten, Teilnahmegebühren an Veranstaltungen, Fährkosten, Schiffspassagen, Linienflüge, Flüge zu Sondertarifen, sowie Anschlussflüge usw.) oder sonstige Beförderungsleistungen, sowie Reisen anderer Veranstalter, bei denen im Prospekt der fremde Reiseveranstalter oder Leistungserbringer namentlich genannt wird, so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages oder sonstigen Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers.

  3. Bezahlung

    Bei Vertragsabschluss ist der Reisepreises pro Person im Vollen zu leisten. Prämien für Reiseversicherungen – sofern abgeschlossen – sind in voller Höhe bei Abschluss fällig.

  4. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

    1. Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog/Internet, sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Katalog sind bindend; Orobus S.L. behält sich jedoch ausdrücklich vor, nach Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Wir verweisen auf die Punkte 4.2.; 4.3.; 4.4. Nebenabsprachen, welche den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Orobus S.L..

    2. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter Orobus S.L. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und das Gesamtprogramm der Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

    3. Orobus S.L. verpflichtet sich, den Reisenden unverzüglich über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen.

    4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluß kann der Reisende ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Orobus S.L. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung der Änderung der Reiseleistung gegenüber Orobus S.L. geltend zu machen.

  5. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen

    1. Rücktritt des Kunden: Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Orobus S.L.. Der Rücktritt muß in schriftlicher Form fristgerecht erklärt werden. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers kann Orobus S.L. anstelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für den Rücktritt unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes folgende pauschalierte Stornoentschädigung je angemeldetem Reiseteilnehmer geltend machen.

      1. Rücktrittskosten pro Person Bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%; ab dem 30. – 23. Tag vor Reisebeginn 25%; ab dem 22. – 16. Tag vor Reisebeginn 35%; ab dem 15. – 9. Tag vor Reisebeginn 50%; ab dem 8. – 4. Tag vor Reisebeginn 65%; ab 72 – 24 Stunden vor Reisebeginn 95%; bei weniger als 24 Stunden oder Nichtantritt der Reise 100%. Eintrittskarten, Gebühren, Vorverkaufsgebühren, Fährkosten, etc. oder Kosten sonstiger Veranstaltungen sind nicht erstattbar.

      2. Flüge EUR 35,- pro Flugschein zuzüglich eventuell anfallender Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft.

    2. Umbuchung: Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsabschluss Änderungen und Umbuchungen vorgenommen, ist Orobus S.L. berechtigt, eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 30,- pro Person zu verlangen oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechen. Eine Umbuchung ist generell nur bis zum 31. Tag vor Reisenantritt möglich. Umbuchungen nach Ablauf dieser Frist werden als Rücktritt von der Reise gemäß Punkt 5.1. und gleichzeitige Neuanmeldung gehandhabt.

    3. Ersatzpersonen: Bis zum Reisebeginn kann anstelle des Reisenden ein Dritter für dessen Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten. Hierfür kann Orobus S.L. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen. Orobus S.L. kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprünglich Reisende Orobus S.L. gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

  6. Gewährleistung

    1. Abhilfe, Minderung: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Orobus S.L. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe ist auch in der Weise zulässig, dass Orobus S.L. eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Ein Recht zur Selbstabhilfe besteht erst, wenn Orobus S.L. nach Ablauf einer angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, eine Abhilfe nicht möglich ist oder von Orobus S.L. verweigert wird oder die sofortige Abhilfe ausnahmsweise durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. Für die Dauer des Mangels kann der Reisende die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn trotz Mängelanzeige gemäß Punkt 8 die geschuldete Reiseleistung oder die angebotene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Bei Busreisen wird eine zumutbare Frist zur Abhilfe bei technischen Ursachen dahingehend definiert, dass Orobus S.L. innerhalb von 1,5 Std. nach bekannt werden der techn. Ursache, ein Ersatzfahrzeug stellt.

    2. Kündigung des Vertrages: Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde unter den in Punkt 6.1. genannten Voraussetzungen der Selbstabhilfe den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden infolge eines Mangels aus wichtigem, für Orobus S.L. erkennbarem Grund die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist. Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen. Im Falle der berechtigten Kündigung schuldet der Reisende den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für Ihn von Interesse waren.

    3. Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Orobus S.L. nicht zu vertreten hat.

  7. Haftung und Beschränkungen

    1. Die vertragliche Haftung von Orobus S.L. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, - soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder - soweit Orobus S.L. für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    2. Im Falle höherer Gewalt beschränken sich die Rechte des Reisenden gegenüber Orobus S.L. auf die Kündigung des Reisevertrages. Ein Anspruch auf Schadensersatz, bzw. Minderung des Reisepreises besteht in solchen Fällen nicht.

    3. Die vertragliche Haftung von Orobus S.L. für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

    4. Vermittelt Orobus S.L. lediglich fremde Leistungen (siehe 2.; z.B. Flüge und sonstige Reiseleistungen) sowie Reisen namentlich genannter fremder Veranstalter, so haftet Orobus S.L. nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

    5. Orobus S.L. haftet nicht für Inhalt und Qualität von Veranstaltungen, die eigenverantwortlich von Dritten veranstaltet werden (z.B. Theateraufführungen, Konzerte, Musicals usw.). Dies gilt auch dann, wenn diese Veranstaltungen von Orobus S.L. vermittelt oder/und gleichzeitig mit der von Orobus S.L. vertraglich geschuldeten Leistung gebucht werden.

    6. Ein Schadensersatzanspruch gegen Orobus S.L. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.

  8. Mitwirkungspflichten

    Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Orobus S.L. oder der Vertretung vor Ort zu Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein. Diese Mitwirkung bezieht sich, bei Busveranstaltungen im Besonderen, auf die Nutzung von öffentlichen Buslinien, soll heißen der Kunde ist nicht automatisch dazu berechtigt auf Kosten von Orobus S.L. sich ein Taxi zu nehmen, sondern muß ein vergleichbares Transportmittel anwenden.

  9. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen

    Orobus S.L. steht dafür ein EU-Schengen Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Besonderheiten im Falle von doppelter Staatsbürgerschaft werden von dieser Informationspflicht nicht erfasst. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft und muß in diesem Falle vom Reisenden selbst beschafft werden.

  10. Versicherungen, Reiseschutz

    Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei Reisen mit mindestens einer Übernachtung, möglichst bei Buchung. Darüber hinaus ist der Abschluss eines Versicherungspaketes, bei Reisen mit mindestens einer Übernachtung, ratsam.

  11. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung

    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende schriftlich innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.

  12. Mindestteilnehmerzahl

    Orobus S.L. behält sich vor auf eine Mindestteilnehmerzahl hinzuweisen und die Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Absage ist dem Reisenden unverzüglich nach verstreichen der angegebenen Frist, mitzuteilen (Internethinweis bei Fristablauf). Bei Reisen und Veranstaltungen die über eine Orobus S.L.-Webside (www.KulturBus.com/www.CultureCoach.com) gebucht wurden, gilt die Mitteilung als zugestellt, wenn auf der entsprechenden Seite der Hinweis der Absage erscheint. Der Internetbucher/Kunde verpflichtet sich, nach Ablauf der Mindestteilnehmerfrist und vor dem Veranstaltungstermin auf der Internetseite zu vergewissern, dass die Veranstaltung stattfindet. Bei Absage durch Orobus S.L. ist dem Reisenden der gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

  13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

    b)Sind in von Orobus S.L. verfassten Werbematerialien, Internetseiten, oder schriftlicher Kommunikation abweichende Angaben gemacht, gelten die Vereinbarungen die in den Werbematerialien, Internetseiten, oder schriftlicher Kommunikationen gemacht werden. Auch hier gilt, dass die Unwirksamkeit eines Teiles, nicht die gesamte Vereinbarung als unwirksam erklärt. Z.B. Stornierungskosten, Stornierungszeiten,…

  14. Gerichtstand

    a) Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

    b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute handelt. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. Veranstalter:

    Orobus S.L.
    Camino Llano Azul, Finca Moreque S/N
    E.38627-Los Cristianos-Arona
    Tenerife

    CIF: B-38.410.544

Nützliche Informationen über Teneriffa


Golf
Teneriffa verfügt über sieben Golfplätze mit den unterschiedlichsten Schwierigkeitsgraden, Lochvarianten, verschiedenem Publikum und klimatischen Unterschieden.
Die durchgängig angenehmen Temperaturen sind speziell im Winter ein Argument um auf Teneriffa Golfsport zu betreiben. Die neueren Golfplätze wurden von weltberühmten Golf-Cracks entworfen.

Historische Zentren
Die historischen Zentren, wie Santa Cruz de Tenerife, die heutige Hauptstadt mit seinem internationalen Hafen und die alte Hauptstadt La Laguna ein UNESCO-Weltkulturerbe,
sind jede auf ihre Art sehenswert. Orotava und Candelaria sind die religiösen Zentren.
Die Alten Städte sind reizvoll durch ihre Kolonialbauten und der typischen kanarischen Bauweise dieser Zeit.

© 2023 Tenerife Transfer. All rights reserved. Impressum | Hotelinformationen | Datenschutz | Flughafentransfer Teneriffa - Bewertung: 4.6 von 5 Sternen. Anzahl der Bewertungen: 5